Flächennutzungsplan: ChangeMe

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Verwaltungsgemeinschaft Hexental
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Panorama Au
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Aufgaben & Kontakt

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, als „vorbereitender Bauleitplan“, stellt die für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für den Bebauungsplan.

Die Verwaltungsgemeinschaft Hexental hat im Jahr 2008 für ihre Mitgliedsgemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau den gemeinsamen „Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Hexental" aufgestellt.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Hexental für den Bereich „Bauhof“ in der Gemeinde Sölden

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zweigacker“ der Gemeinde Sölden muss der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Hexental geändert werden. Die Änderung betrifft das Grundstück für den vorgesehenen Standort des neuen Bauhofes der Gemeinde, welches im Flächennutzungsplan bis jetzt als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist.

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Hexental; Windkraftstandorte

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Hexental für den Bereich "Lebensmittelmarkt" der Gemeinde Sölden

4. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental, Gemeinde Horben (Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe)

5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hexental für die Bereiche „Langackern II“ und die Grundstücke Flst.Nrn. 162, 162/8 und 189 in der Gemeinde Horben

Anlass für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der VG Hexental Flächennutzungsplanänderung ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Horben. Ursprünglich hat die Gemeinde Horben angestrebt, am südwestlichen Ortsrand des Ortsetters „Langackern“ auf den Grundstücken Flst.Nr. 96 und 97 ein Wohngebiet zu entwickeln und im nachfolgenden Verfahren durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern. Hierzu hat die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental am 16.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 5. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung sind zahlreiche Einwendungen eingegangen. Aus diesem Grund wird diese „große Lösung“ von Seiten der Gemeinde nicht mehr weiterverfolgt. Zwar hat der Gemeinderat am 15.12.2020 zunächst beschlossen die Planungsverfahren nicht weiter zu führen. Inzwischen hat der Gemeinderat jedoch am 09.11.2021 die Wiederaufnahme der Planungen für das Baugebiet „Langackern II“ im Bereich des Flst.Nr. 97 beschlossen. Dort sollen nunmehr auf dem Flst.Nr. 97 Mitarbeiterwohnungen für die GRSL Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe GmbH & Co. KG entstehen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Hexental, ist diese Fläche jedoch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und muss deshalb zunächst auf der Ebene des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche geändert werden. Gleiches gilt für den Änderungsbereich 2 (Flst.Nrn. 162, 162/8), der nachträglich in das Verfahren zur 5. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen werden soll. Dort soll künftig eine Wohnbebauung entstehen.
Im Gegenzug soll aufgrund der schwierigen Erschließungssituation und der nicht verfügbaren Grundstücksfläche, auf die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche (H04) am südlichen Ortsrand von Horben (Änderungsbereich 3) im Sinne eines Flächentauschs weitgehend verzichtet werden. Die auf dem Flst.Nr.189 geplante Wohnbaufläche H04 soll nach Maßgabe des Änderungsbereichs 3 wieder in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden.

Verfahren

  • 16.07.2020 Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 14.09.2020 Beginn Beteiligung
  • 16.10.2020 Ende Beteiligung
  • 21.07.2022 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 08.08.2022 Beginn Beteiligung
  • 23.09.2022 Ende Beteiligung
  • 30.03.2023 Beschluss zur Öffentlichen Beteiligung (Offenlage)
  • 24.04.2023 Beginn Offenlage
  • 26.05.2023 Ende Offenlage
  • 07.12.2023 Feststellungsbeschluss Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental
  • 12.01.2024 Genehmigung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
  • 26.01.2024 Wirksamkeit der 5. FNP-Änderung

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 26. Januar 2024

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hexental für die Bereiche "In den Haseln Ost" und "Dohlenbrunnen“ in der Gemeinde Wittnau

Anlass für diese Flächennutzungsplanänderung ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Wittnau, die die Gemeinde veranlasst, für die ortsansässige Bevölkerung eine neue Wohnbaufläche auszuweisen.

Das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „In den Haseln Ost“ sollte als Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt werden. Die 3. Offenlage wird aktuell bis einschließlich zum 28. November 2022 durchgeführt. Die Anwendbarkeit dieses Verfahrens gemäß § 13b BauGB ist jedoch an definierte Rahmenbedingungen gebunden, unter anderem darf die städtebauliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Im Zuge der Offenlage zum Bebauungsplan wurde von den verschiedenen Raumordnungsbehörden darauf hingewiesen, dass die überplante Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird. Zwar ist eine Entwicklung als Wohngebiet auch ohne die Darstellung im Flächennutzungsplan möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Bedarf nach zusätzlichen Wohngebieten hinreichend dargestellt werden kann. Da dieser im vorliegenden Fall nicht vollständig dargelegt werden konnte, wurde zwischen den Raumordnungsbehörden und der Gemeinde abgestimmt, im Rahmen einer punktuellen Flächennutzungsplanänderung einen Flächentausch vorzunehmen. Ziel ist es, eine im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Baufläche, in diesem Fall die geplante Mischbaufläche „Dohlenbrunnen“ im Ortsteil Biezighofen, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung umzuwandeln und im Gegenzug dazu, die nun geplante Wohnbaufläche im Bereich des Bebauungsplans „In den Haseln Ost“ insgesamt als Wohnbaufläche darzustellen.

Durch die vorliegende 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans, sollen nun die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auf der maßgebenden Fläche (Änderungsbereich 1) ein Wohngebiet entwickelt werden kann.

Verfahren

  • 21.07.2022 Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 08.08.2022 Beginn Beteiligung
  • 23.09.2022 Ende Beteiligung
  • 28.11.2022 Beginn Offenlage
  • 09.01.2023 Ende Offenlage
  • 30.03.2023 Feststellungsbeschlusses Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental
  • 27.07.2023 Genehmigung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
  • 25.08.2023 Wirksamkeit der 6. FNP-Änderung

Verfahrensunterlagen

Letzte Aktualisierung

  • 21. August 2023

Berichtigungen des Flächennutzungsplanes Hexental 2020 im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB