Erklärung zur Barrierefreiheit: ChangeMe

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Panorama Au
Panoramaaufnahme Horben
Panoramaaufnahme Merzhausen
Panoramaaufnahme Sölden
Panoramaaufnahme Wittnau
VG Hexental

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain vghexental.de veröffentlichte Website der VG Hexental. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen des § 10 Absatz 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.07.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur  teilweise vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. PDF oder Word Teilbereich:

  • a. Beschreibung
    • Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • Die VG Hexental kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der VG Hexental auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die VG Hexental ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 18.07.2022 erstellt und zuletzt am 13.12.2023 überprüft und aktualisiert.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit der VG Hexental:
    Frau Katrin Stronczek
    Telefonnummer 0761 40161-59
    Faxnummer 0761 40161-47
    E-Mail schreiben

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefonnummer: 0711 123 39375
    schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
    https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.